Zacharias-Preisverleihung 2023 in Bingen
Auszeichnung für Vermarktungskonzepte und Öffentlichkeitsarbeit
Einst als Stollen-Oscar gestartet, ehrt der Zacharias im 34. Jahr clevere Marketingkonzepte von Bäckereien. Dabei gab es in diesem Jahr auch einen Überraschungspreisträger. Mit Marlon Gauck zeichnete der Backmittelkonzern CSM einen entschiedenen Gegner seiner Produkte aus.
Sebastian Düll und seine Würzburger Brotbäckerei
So oder gar nicht
Weil niemand in seiner Heimat so backt, wie er es will, kam für Sebastian Düll nur die Eröffnung einer eigenen Bäckerei in Frage. In Würzburg fokussiert er sich auf ein schmales Brot-Sortiment und wenige saisonale Spezialitäten. Die will er in bester Güte anbieten. Dabei trifft ein teures Grundnahrungsmittel auf ein schwieriges Konsumklima. Die Antwort: kompromissloses Arbeiten an der Qualität.
Bread Summercamp 2023
Geselligkeit bei Brot, Bier und Wein
Rund 250 geladene Gäste begrüßte die Akademie in Weinheim am 15. und 16. Juli zum diesjährigen Bread Summercamp. Von den Bergen, der Küste, dem Pott oder Berlin, aus allen Himmelsrichtungen waren sie angereist. Selbst aus Dubai, Österreich, der Schweiz und Schweden kamen Brotbegeisterte ins beschauliche Waldschlösschen, um gemeinsam zu feiern und sich auszutauschen.
Ab auf den Acker
Feldtag 2023 an der Universität Hohenheim zu Emmer, Einkorn und Dinkel
Mehr als 200 Menschen fanden zum diesjährigen Feldtag der Universität Hohenheim zur Versuchsstation für Agrarwissenschaften nach Stuttgart-Plieningen. Das Team rund um Getreide-Experte Prof. Dr. Friedrich Longin hatte ein informatives Programm zusammengestellt und wagte den Spagat zwischen anspruchsvollem wissenschaftlichem Vortrag sowie gut verdaulichen Informationen rund um Emmer, Einkorn und Dinkel.
Arbeitsverträge zwischen Angehörigen
Fallstricke vermeiden
Wenn zwischen Angehörigen Arbeitsverträge geschlossen werden, ist besondere Sorgfalt angebracht. Wer sich oder anderen aufgrund der persönlichen Nähe unrechtmäßig Vorteile verschafft, wird bei einer Prüfung schnell Probleme bekommen. Um steuerlichen Nachteilen zu entgehen, müssen die Verträge korrekt ausgeführt werden und denen entsprechen, die auch mit einer fremden dritten Person vereinbart worden wären. Andernfalls könnten Lohnzahlungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden und Ansprüche der Angestellten auf Sozialleistungen verloren gehen.